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Neues Weingesetz
Das sollten Sie darüber Wissen

Neues Weingesetz - Das sollten Sie darüber Wissen

Aktuell unterliegen die Qualitätsstufen der deutschen Weine einer Änderung.

Die Neuregelung soll den Weinkauf für Konsumenten übersichtlicher und einfacher machen.

„Das wurde auch Zeit“ sagen die einen. Während andere der Ansicht sind, dass Konsumenten die Regelungen so oder so noch nie verstanden haben und auch zukünftig nicht verstehen werden, sofern sie keine Weinkenner sind. Wir geben hier einen (zumindest groben) Überblick.

Qualitätsstufen für Weine sind per Gesetz geregelt.

 

Das deutsche Weingesetz, welches die bislang bekannten Qualitätsbezeichnungen der Prädikatsweine regelte, entstand 1969, wurde 1971 überarbeitet und 1994 neu gefasst. Die Kerninhalte des Gesetzes von 1971 blieben für den Weinbau in Deutschland weiterhin entscheidend. 2009 wurde das Gesetz von der übergeordneten EU-Weinmarktverordnung abgelöst, doch erst elf Jahre später ging ein Ruck durch die deutsche Weinbranche. Sie befasst sich seit Mitte 2020 stärker mit der neuen EU-Verordnung. Dies liegt an der auslaufenden Übergangsfrist, die nur noch bis zum Erntejahrgang 2025 gelten wird. Auf der EU-Verordnung basierend, wurde das neue deutsche Weingesetz im Januar 2021 verabschiedet. Viele Details regelt jedoch nicht das Gesetz, sondern die neue deutsche Weinverordnung, deren finale Zustimmung durch die Bundesregierung noch aussteht.

 

Die wesentlichen Unterschiede.

 

Die Gesetze und Verordnungen sind diffizil. Aber der grundlegende Unterschied zwischen dem deutschen Gesetz von 1971 und der europäischen Weinmarktverordnung bzw. dem neuen deutschen Weingesetz von 2021 ist oberflächlich schnell erklärt:

Bei Erstem steht der Reifegrad der Trauben zum Lesezeitpunkt als Qualitätsmerkmal im Vordergrund. Bei Letztem liegt der Qualitätsfokus auf der Herkunft der Weine.

 

Die seit 1971 geltenden Qualitätsstufen.

 

Das Mostgewicht der Trauben gibt deren Reifegrad an. Es wird anhand des Zuckergehalts in den Beeren in Grad Oechsle zum Lesezeitpunkt gemessen. Nach ihm definiert sich die Qualitätsstufe der Prädikatsweine. Je nach Oechsle-Wert (und nach erfolgreicher Prädikatsweinpüfung) darf der Wein die entsprechende Prädikatsstufe auf dem Etikett tragen: Kabinett steht für die unterste Stufe, darauf aufbauend folgen Spätlese, Auslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein. Das Mindestmostgewicht ist je Rebsorte und Region vorgeschrieben. Neben diesen Qualitätsweinen mit Prädikat (QmP) sind Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete (QbA) ohne Prädikats-Angaben zulässig. 13 „bestimmte Anbaugebiete“ existieren für Qualitätswein: Ahr, Baden, Franken, Hessische Bergstraße, Mittelrhein, Mosel, Nahe, Pfalz, Rheingau, Rheinhessen, Saale-Unstrut, Sachsen, Württemberg. Eine Stufe darunter folgen die Landweine und als unterste Qualitätsstufe wurden Tafelweine vermarktet, welche kein bestimmtes Anbaugebiet auf dem Etikett tragen dürfen. Der Begriff „Tafelwein“ wurde bei Weinen 2009 ersetzt durch „Deutscher Wein“ ohne nähere Herkunftsbezeichnung.

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Neufassung und VDP-Klassifikation

 

Seit der Neufassung von 1994 durften zu den QbA zusätzlich „die Namen von in die Weinbergsrolle eingetragenen Lagen und Bereichen, Namen von Gemeinden und Ortsteilen (…)” angegeben werden. Ein Novum in Deutschland, dessen Auswirkung sich vor allem in den Statuten des Verbands Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) fand, der die ca. 200 besten Weingütern Deutschlands umfasst. Rasch erkannten einige Winzer von Weingütern außerhalb des VDPs diese neuen Möglichkeiten.

„Je enger die Herkunft, desto höher die Qualität.“, schreibt sich der VDP groß auf seine Fahne und erstellte 2012 für die VDP-Weine der VDP-Weingüter die neue VDP.Klassifikation: eine aufsteigende Einteilung in VDP.Gutsweine, VDP.Ortsweine, VDP.Erste Lage und VDP.Große Lage, in der die Weinbergslage und die dazu passenden Rebsorten als Qualitätsmerkmale eine – genauer gesagt: DIE - wesentliche Rolle spielen.

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2009: die europäische Weinverordnung und das darauf folgende neue deutsche Weingesetz.

 

Die europäische Weinverordnung könnte man fast als internationale Weiterführung des VDP-Gedankens interpretieren. Doch in Wirklichkeit greifen beide den Herkunftsgedanken des „Romanischen Modells“ auf, den es in Italien, Spanien und vor allem im Burgund in Frankreich schon seit weit über hundert Jahren gibt. Die Herkunft rückt in den Vordergrund, wie bei den Lagen Grand Cru und Grand Cru Classé in Frankreich.

Es gilt: Je kleiner die Lage, desto höher die Qualität. Das Terroir, also das Zusammenspiel aus Klima, Boden, Lage und Erzeuger macht die Herkunft des Weins schmeckbar. Je nach Lage sind nur festgelegte Rebsorten auf dem Etikett zugelassen. In der Regel diejenigen, die dort optimal wachsen oder die für sie typisch sind. Alle anderen dort wachsenden Rebsorten dürfen die Lage nicht auf dem Etikett tragen. Die bestehenden Prädikatsstufen von Kabinett bis Trockenbeerenauslese bleiben von der weingesetzlichen Neuregelung unberührt.

 

Die neuen deutschen Herkunftspyramiden

 

Seit 2021 gilt das neue Weingesetz in Deutschland – mit Übergangsfrist bis zum Weinjahrgang 2025. Der „Deutsche Wein“ bildet als Nachfolger des „Tafelweins“ die unterste Basis, gefolgt von den „Landweinen“ aus einer der 26 geschützten geografischen Angaben (g.g.A.), die von der Europäischen Union anerkannt sind. Beispielsweise Badischer Landwein oder Landwein Neckar. Zum Vergleich: In Italien und Frankreich werden diese Weine unter der Bezeichnung IGT bzw. IGP vermarktet (z. B. IGP Pays d’Oc).

Oberhalb reihen sich die Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) ein. Die bisherigen 13 deutschen Weinbaugebiete wurden hierzu von der EU anerkannt. Sofern eines der 13 Anbaugebiete und das Wort Qualitätswein auf dem Etikett angegeben sind, gilt dies gleichwertig mit dem g.U.-Siegel oder der Angabe „geschützter Ursprungsbezeichnung“. Deutschland zeigt sich bescheiden. In Frankreich existieren über 500 unterschiedliche g. U., besser bekannt als AOP oder AOC (z. B. Châteauneuf-du-Pape). In Italien nennen sich diese Gebiete DOP, DOC oder DOCG (z. B. Barolo), und in Spanien sind es bislang die DOC und DOCa (z. B. Rioja).

On Top der 13 deutschen Anbaugebiete folgen als höherwertige Merkmale der Qualitätsweine die Region (ehemalige Großlagen oder abgegrenzte Bereiche), der Ort (eine Gemeinde oder ein Ortsteil) oder die Lage (Einzellage, Katasterlage oder Gewann-Name, sofern im Weinlagenregister eingetragen). Innerhalb der Lage lassen sich die sogenannten Lagenweine qualitativ wiederrum aufstufen in Einzellage, Erstes Gewächs und, am obersten Ende der Qualitätspyramide, Großes Gewächs.

Für die Lagenweine gelten deutlich strengere Qualitätskriterien, die sich in der Lage, Rebsorte, der Ertragsmenge, dem Alkoholgehalt, der Geschmacksrichtung, dem Jahrgang und dem frühesten Verkaufszeitpunkt verifizieren.

Welche Rebsorten je Lage zugelassen sind, ist momentan in der Entscheidungsfindung der neuen deutschen Weinverordnung. Mehr zur Neuordnung finden Sie hier.

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Fazit

 

Aufgrund dieser Neuordnung dürfen demnächst einige bekannte Weine nicht mehr mit ihrer bisherigen Bezeichnung vermarktet werden. Namen wie Piesporter Michelsberg (ein Mosel-Wein aus mehreren Lagen, die bis zu 20 km von Piesport entfernt sind) oder Haberschlachter Heuchelberg (ein Wüttemberger Wein aus 13 Gemeinden rund um den Heuchelberg, nicht nur aus Haberschlacht) werden vom Etikett verschwinden. Warum? Weil bei Einhaltung der Lagenangabe die Traubenmenge nicht mehr ausreichend sein wird, um den bisherigen Bedarf zu decken. Somit muss sich der Konsument für diese Weine an neue Namen gewöhnen.

 

Kaufen Sie deshalb einfach den Wein, der Ihnen schmeckt.

 

Und genießen Sie ihn unbedingt bei entsprechenden Serviertemperatur, indem sie ihn beispielsweise im Temperierschrank Tête à Tête von EuroCave mit seinen Multitemperaturzonen auf die richtige Trink- oder Lagertemperatur kühlen.

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